Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung stellt heute den wichtigsten Teil der Betriebskosten-
abrechnung dar. Sie basiert auf der Heizkostenverordnung (HKVO), die unter an Hintergrund der Ölkrise geschaffen wurde. Zielsetzung war eigentlich nur die volkswirtschaftliche Energieeinsparung. Heute hat sie sich längst auch als „verursachergerechte“ Kostenverteilung etabliert.

Nahezu jeder zentral beheizte Wohnraum/Nutzraum muss nach den Vorschriften der HKVO abgerechnet werden. Das Fehlen einer HKVO-konformen Abrechnung stellt in der Regel einen Mangel dar, der wiederum Kürzungsrechte der Mieter mit sich bringen kann. Dabei wird häufig übersehen, dass die HKVO auch für zentral beheizte Warmwasserversorgungsanlagen anzuwenden ist (auch ohne zentrale Heinanlage).