Energieausweis

Das Bundeskabinett hat am 27.06.2007 den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) zugestimmt und somit die EnEV 2007 beschlossen. Mit der neuen EnEV 2007 soll die bereits für Neu-
bauten bestehende Ausweispflicht auch auf bestehende Gebäude ausgeweitet werden. Demnach soll bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interes-senten ein Energieausweis „zugänglich gemacht“ werden. Allerdings müssen die Interssenten von selbst aktiv werden und die Eisicht in den Energieausweis direkt verlangen, denn der Vermieter oder Verkäufer ist nicht verpfichtet diesen Energieausweis von sich aus ins Gespräch zu bringen.

Der Energieausweis hat im Regelfall eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Einführungsfristen
Für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden, ab 01.07.2008
Jüngere Gebäude ab dem 01.01.2009
Nichtwohngebäude ab dem 01.07.2009

Den Energieausweis gibt es in zwei Ausgestaltungen:

Bedarfsausweis
Dieser stellt den Wärmebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner vorhandenen Bausubstanz dar und wird durch eine recht aufwändige Methode ermittelt. Er ist daher unabhängig vom tatsächlichen Heizverhalten der Nutzer und damit völlig nutzerneutral.

Der Bedarfsausweis ist Pflicht für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Bis zum 01.10.2008 soll es möglich sein, für alle Gebäude zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis zu wählen (Wahlfreiheit!).

Verbrauchsausweis
Dieser stellt den Wärmeverbrauch eines Gebäudes nach dem tatsächlichen Verbrauch eines Referenzzeitraumes dar. Der Verbrauchsausweis ist Pflicht für Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten.

Unsere Leistung
Da zur Erstellung eines Bedarfsausweises eine Begehung des Objektes und ein exaktes Aufmaß notwendig wird, können Messdienstunternehmen in der Regel lediglich Verbrauchsausweise anbieten, was zumindest nach der Übergangs-
reglung nur noch für Objekte ab 5 Nutzeinheiten sinnvoll ist.

Über unseren Kooperationspartner können wir Ihnen auf Wunsch aber auch den aussagekräftigeren (aber auch teueren) Bedarfsausweis anbieten. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt zu uns auf; wir unterbreiten Ihnen gerne über unseren Kooperationspartner ein attraktives Angebot.