Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung stellt heute den wichtigsten Teil der Betriebs-
kostenabrechnung dar. Sie basiert auf der Heizkostenverordnung (HKVO), die unter dem Hintergrund der Ölkrise geschaffen wurde. Zielsetzung war eigentlich nur die volkswirtschaftliche Energieeinsparung. Heute hat sie sich längst auch als „verursachergerechte“ Kostenverteilung etabliert.

Nahezu jeder zentral beheizte Wohnraum/Nutzraum muss nach den Vorschriften der HKVO abgerechnet werden. Das Fehlen einer HKVO-konformen Abrechnung stellt in der Regel einen Mangel dar, der wiederum Kürzungsrechte der Mieter mit sich bringen kann. Dabei wird häufig übersehen, dass die HKVO auch für zentral beheizte Warmwasserversorgungsanlagen anzuwenden ist (auch ohne zentrale Heizanlagen).

Aufgrund der enormen Komplexität werden Heizkostenabrechnungen fast ausschließlich von Messdienstunternehmen (wie der Immovadis GmbH) erstellt. Die dadurch entstehenden Kosten sind in der Regel umlagefähig und werden mit der Heizkostenabrechnung gleich auf die Nutzer verteilt.

Dem Wohnraum-Mietvertrag kommt hierbei eine ganz besondere Bedeutung zu. Dessen Ausgestaltung sollte man heute nur noch Profis (siehe Referenzliste) und Rechtsanwälten anvertrauen, da die gesetzlichen Hürden und unzählige Gerichtsurteile nahezu unüberschaubar sind.