Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Betriebskostenverordnung gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2004.
Sie basiert auf den Regelungen des § 27. II. Berechnungsverordnung sowie der Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung und löst diese als gesonderte Definition der Betriebskosten ab. Es ergeben sich keine Änderungen für ältere Mietverträge.

Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung:

Geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten
Angabe und Erläuterung der Verteilungsschlüssel
Berechnung des vom Mieter zu tragenden Anteils
Geleistete Vorauszahlungen

Umlagefähige Betriebskosten
Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Diese werden in Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung detailliert aufgeführt. Diese Anlage ist jedem guten Muster-Mietvertrag angefügt.

Nicht umlagefähige Betriebskosten
Die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung aufgewendet werden müssen = Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie Verwaltungskosten.