Anwendungspflicht

Die Heizkostenverordnung (HKVO) ist ein hochrangiges Recht, das nur sehr bedingt durch individualvertragliche Regelungen eingeschränkt werden kann.
In Standardmietverträgen wird regelmäßig auf die HKVO Bezug genommen.
Auch Wohneigentumsanlagen sind zwingend an die HKVO gebunden.

Das Fehlen einer HKVO-konformen Abrechnung stellt in der Regel einen Mangel dar. In diesen Fällen steht den Nutzern ein Kürzungsrecht zu (siehe hierzu § 12 HKVO).

Wir können Vermietern nur dringend empfehlen, ein Messdienstunternehmen (wie der Immovadis GmbH) mit der Ausstattung des Objektes mit Messeinrichtungen und dem jährlichen Abrechnungsdienst zu beauftragen.

Wer hier spart, spart garantiert an der falschen Stelle! Die Kosten sind bei Einhaltung der vorgeschriebenen Formalitäten in der Regel umlagefähig.